Betriebsunterbrechungsversicherung, Vorteile, Nachteile, Kriterien

Hier lernen Sie mehr zu den Vorteilen und Nachteilen einer Betriebsunterbrechungsversicherung als Bestandteil der Betriebsversicherung. Weiterhin erfahren Sie mehr zu den weiteren Kriterien.

Hier lernen Sie mehr zu den Vorteilen und Nachteilen einer Betriebsunterbrechungsversicherung als Bestandteil der Betriebsversicherung. Weiterhin erfahren Sie mehr zu den weiteren Kriterien.

Risiken der Betriebsunterbrechungsversicherung

Es gibt kaum ein Unternehmen, das auf eine klassische Betriebsversicherung oder Gewerbeversicherung verzichtet. Das Problem an einer Betriebsversicherung ist jedoch die Tatsache, dass viele Unternehmer der Meinung sind, ein derartiger Versicherungsschutz wäre ausreichend. Und andere Versicherungen, wie die Versicherung der Betriebsunterbrechung, ignorieren. Schlussendlich spielt es keine Rolle, ob es sich um ein größeres oder eher kleineres Unternehmen handelt. Am Ende sind es nur ein paar Euro, die im Monat dafür sorgen, dass der Betrieb gegen Schäden versichert ist. So zählen zum Beispiel Feuer, Einbruch sowie Schäden durch Leitungswasser und dergleichen dazu.

Vorteile und Nachteile einer Betriebsunterbrechungsversicherung

Nur selten machen sich die Unternehmer Gedanken über eine mögliche Betriebsunterbrechung und den Folgen, die möglich sind. Ob Unternehmer oder Freiberufler, am Ende ist es ratsam, wenn die Vor- und Nachteile einer Betriebsunterbrechungsversicherung gegenübergestellt sind. Der Vorteil ist, dass man eine Betriebsunterbrechungsversicherung auch in eine gewöhnliche Betriebsversicherung integrieren kann, sodass kaum Mehrkosten entstehen. Durchaus kann auch in der Betriebshaftpflichtversicherung die Betriebsunterbrechung mit untergebracht werden.

Elementarschaden

Es gibt zahlreiche Firmenversicherungen, die die Sachrisiken, so etwa Risiken, die das Gebäude, die Waren oder die Einrichtung betreffen, gut abdecken. Jedoch könnte mitunter ein Feuerschaden eine nicht vorhersehbare Kettenreaktion auslösen. Am Ende sind es die hohen Folgekosten, die den Betrieb in finanzielle Schwierigkeiten bringen können.

Folgeschäden

Brennt das Lager oder das Bürogebäude, muss der Unternehmer nämlich noch für diverse andere Kosten aufkommen:

  • So etwa für Mietvorschreibungen, Gehälter und Löhne, Pönalezahlungen aufgrund verspäteten oder nicht geleisteten Lieferungen oder auch für noch offene Kredite.
  • Am Ende mag zwar das Unternehmen gut gegen alle möglichen Sachrisiken versichert sein, erhält aber kein Geld für die Betriebsunterbrechung. Dabei sind die fehlenden Einnahmen kein Grund für die Bank, warum der Kredit nicht mehr bedient werden kann.
  • Muss der Unternehmer für zwei oder drei Monate den Betrieb einstellen, ist mitunter die Existenz des Unternehmens gefährdet.

Aus diesen Gründen ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung nach etwaigen Elementarschäden sinnvoll. Vor allem auch, weil derartige Versicherungen nicht teuer sind, jedoch eine enorme Unterstützungskraft haben, wenn der Betrieb tatsächlich für ein paar Wochen oder Monate zusperren muss.

Betriebsunterbrechungsversicherung und die Kriterien

Der Unternehmer kann sich gegen Betriebsunterbrechungen nach Leitungswasserschäden, Feuer, Sturmschäden, Hagelschäden oder Überschwemmungen versichern lassen. Es gibt zudem auch die Möglichkeit einer Maschinenbruchversicherung. Auch defekte Maschinen können, wenn sie für die Produktion unerlässlich sind, eine nicht vorhersehbare Kettenreaktion auslösen, sodass am Ende der finanzielle Ruin nicht ausgeschlossen werden kann. Selbst diverse Transportversicherungen können im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung inkludiert sein. Des Weiteren kann die Betriebsunterbrechungsversicherung auch mit einer Veranstaltungsversicherung oder Elektronikversicherung erweitert sein. Wichtig ist, dass der Unternehmer, wenn er sich für eine Betriebsunterbrechungsversicherung entscheidet, nur jene Versicherungsbausteine auswählt, die auch tatsächlich für seinen Betrieb passen.

Allrisk-Versicherungen

Aus diesem Grund sind sogenannte Allrisk-Versicherungen nur bedingt empfehlenswert. Hier handelt es sich um klassische Versicherungen, die zwar einen enormen Leistungskatalog haben, jedoch in vielen Fällen zu viele Versicherungsleistungen aufweisen, die der Unternehmer nicht benötigt. Zu beachten ist, dass derartige Allrisk-Versicherungen auch teurer als individuelle Betriebsunterbrechungsversicherungen sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Unternehmer erstmals einen Vergleich der unterschiedlichen Angebote durchführt, sich zudem beraten lässt und am Ende danach trachtet, dass die Versicherung auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ein weiterer Aspekt ist auch die Laufzeit. In der Regel werden derartige Versicherungen für 12 Monate abgeschlossen. Dabei kann es zur automatischen Verlängerung um weitere 12 Monate kommen, wenn die Versicherung nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt ist.

Kleinunternehmer und die Betriebsunterbrechungsversicherung

In vielen Fällen sind die Unternehmer nur am Risiko durch Elementarschäden interessiert. Ein weiterer Punkt ist natürlich auch der Haftpflichtschaden, der vor allem bei Kleinunternehmern hoch im Kurs ist. Jedoch denken nur wenige Selbstständige an die eigene Gesundheit, sodass zu beachten ist, dass der „fehlende Chef“ mitunter eine Kettenreaktion auslösen könnte, sodass finanzielle Probleme nicht ausgeschlossen werden dürfen.

Privatversicherung

Privatversicherungen, wie etwa die klassische private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung helfen in diesen Fällen kaum oder nur wenig weiter, wenn es den ganzen Betrieb betrifft. Ob Freizeitunfall, Autounfall oder eine Krankheit. Es folgt eine lange Arbeitsunfähigkeit, wobei die Fixkosten, wie etwa die Gehälter, Mietvorschreibungen oder Kreditkosten, dennoch bezahlt werden müssen.

Verdienstausfall

In weiterer Folge kommt es, da der Chef fehlt, zu einem Verdienstentgang. Größere Versicherungsgesellschaften bieten daher auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung für den Unternehmer an, sofern dieser nach einem Unfall oder durch eine Krankheit für längere Zeit ausfällt. Derartige Versicherungen können auch immer wieder mit der traditionellen Betriebsversicherung kombiniert werden. Dabei sollte sich der Versicherungsnehmer für eine Haftungssumme pro Jahr entscheiden, wobei diese in weiterer Folge als sogenannte Versicherungssumme definiert wird.

Jahreshaftung

Ist der Versicherte für 60 Tage nicht arbeitsfähig, erhält er daher anteilig 60 von 365 Tagen ausbezahlt. Die Jahreshaftung kann aber auch erweitert werden. In vielen Fällen können die Versicherungsnehmer auch einen Vertrag abschließen, der Unfallspätversorgungen oder Nachbehandlungen miteinschließt. Mitunter ist es auch möglich, dass psychische Erkrankungen mitversichert werden.

Prämienzuschläge

Zu beachten ist, dass es sich bei den personenbezogenen Betriebsunterbrechungsversicherungen um spezielle Angebote handelt. Die Versicherungsgesellschaft überprüft im Vorfeld mögliche Risiken (ist der Versicherungsnehmer leidenschaftlicher Taucher, Kletterer oder Motorsportler) und berechnet anhand der Berufsgruppe, des Alters und der gewünschten Versicherungssumme die Prämie. Es können Prämienzuschläge folgen, wenn der Versicherungsnehmer „riskanten Sportarten“ nachgeht oder einen gefährlichen Beruf ausübt.

Wartezeiten bei der Betriebsunterbrechungsversicherung

Des Weiteren müssen immer wieder Wartezeiten eingehalten werden. So kann es mitunter sein, dass nach Abschluss der Versicherung der Versicherte erst einen Anspruch auf die Leistungen hat, wenn die Wartezeit von 30 Tagen abgelaufen ist. Während der Wartezeit hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf etwaige Versicherungsleistungen.